Was kostet Inkasso?

VORGERICHTLICHES / GERICHTLICHES / NACHGERICHTLICHES INKASSO
Diese Maßnahmen sind für den Auftraggeber im Erfolgsfall kostenlos. Die Gebühren und angefallenen Auslagen werden dem Schuldner an Erfüllung statt als Verzugsschaden weiterbelastet.

Stellt sich im Laufe des weiteren Verfahrens (gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung) heraus, dass eine Forderungseinziehung derzeit nicht möglich ist, wird die Angelegenheit nach Abstimmung mit dem Auftraggeber abgeschlossen. In diesem Fall wird dem Auftraggeber eine Verwaltungspauschale berechnet  (gerichtliches/nachgerichtliches Inkasso).

Auslagen (z.B. Gerichtsvollzieherkosten) sind im Falle eines erfolglosen Abschlusses nach tatsächlichem Aufwand durch den Auftraggeber zu zahlen.

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